Unser Klientel


sind erwachsene Menschen mit wesentlichen geistigen und geistigen oder seelischen und wesentlichen seelischen und seelischen und mehrfachen Behinderungen.

Die Gewährung der Leistungen der Eingliederungshilfe erfolgt nach dem Neunten Sozialgesetzbuch.
Die Zuständigkeit obliegt dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe des Landes Sachsen-Anhalt.